Art und Ausmaß der Förderung
Die reinen Beratungskosten (exkl. Spesen, Fahrtkosten und MWSt.) sind – je nach speziellem Themenbereich - mit bis zu 50 % bis max. 80 % der Netto-Beratungskosten von EUR 80,--/Beratungsstunde förderbar.
Gefördert werden im Regelfall bis zu 24 Stunden des Beratungsprojekts (Ausnahmen: Barrierefreiheit: max. 6 Stunden; Analyse Finanzstruktur: max. 12 Stunden; Digitalisierung: max. 50 Stunden).
Pro Unternehmen und Kalenderjahr können mehrere Förderungen gewährt werden, wobei sie in Summe jedenfalls EUR 3.500,- nicht überschreiten dürfen.
* Stand 05/2019