Zum unternehmerischen Erfolg gehört nun einmal eine Vielzahl rechtlicher Aspekte, die im Umfeld des Steuerrechts zu beachten sind. Es fängt mit der richtigen Wahl der Rechtsform an, die zum Wesen, zur beabsichtigten Struktur und zum Ziel des Unternehmens passen sollte. Unternehmensrecht "verfolgt" die Firmen aber ein Leben lang! Das reicht vom RLG, URG, IRÄG, HGG, AktG, EU-GesRÄG und ähnlichen Kürzeln bis zu den verschiedenen Bestimmungen des SV-Rechtes.
"Wer nicht ständig aufpaßt, steht mit einem Fuß im Kriminal..."
Sie geraten sehr schnell in ein immer dichter werdendes Netz von Auflagen und Pflichten, die bei ungenügender Beachtung zum Teil schwerwiegende rechtliche Folgen nach sich ziehen können. Viele Bestimmungen werden erst dann schlagend, wenn Unternehmen Probleme haben; wenn es um Haftungen der Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte geht. Es ist meine Aufgabe, in enger Zusammenarbeit mit Ihnen die Möglichkeiten und Auflagen der spezifischen Rechtsmaterien zu Ihrem Erfolg zu nutzen.
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